Infos

Sie befinden sich aktuell in den Archiven des Blogs Vertriebsunterstützung und Makler Marketing für Dezember, 2009.

Dezember 2009
M D M D F S S
« Nov   Feb »
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  

Archive für Dezember 2009

IHK Hannover setzt Abmahnorgie ein Ende

Offenbar hatten der Rechtsanwalt Björn Nordmann und sein Auftraggeber, Carsten Skop, aus Hannover die Rechnung ohne die Herren von der IHK Hannover gemacht. Denn diese nutzten die örtliche Nähe und suchten mit zwei Kollegen den Anwalt auf und informierte ihn über die Konsequenzen aus vermuteten “missbräuchlichen Abmahnungen”.

Hintergrund war eine Abmahnungswelle dieses Gespanns Nordmann / Skop, die Unrecht vermuteten und eine unbekannte Anzahl von Versicherungsmakler im ganzen Bundesgebiet abmahnten. Aus unerfindlichen Gründen wurde der Streitwert zudem mit astronomischen 25.000 € angesetzt und nur ein Schelm vermutet Gebührenschinderei dahinter.

Mit wachsweichen Begründungen wurden die Abgemahnten später darüber informiert, dass die jeweiligen Abmahnungsgründe beseitigt seien und man somit sein Recht gewahrt sah.  Ausdrücklich wurde darauf verwiesen, dass eine Kostennote nicht erfolgen würde, was weitere Fragen aufwarf. Nach Gesprächen mit anderen beteiligten Anbietern von Maklerhomepages wurde deutlich, dass die Zahl der Abmahnungen mindestens im Bereich 50 liegen dürfte, da allein acteam interNETional 30 solcher Abmahnungsfälle zu beklagen hatte. Addiert man die mehrfachen Abmahnungen der anderen Anbieter hinzu, dann wären geschätzte 50 Gebührennoten um die 1.000 € fällig gewesen. Bei gerichtlicher Klärung sogar um die (geschätzten) 2.500,– €. Die Frage, die sich jetzt ergibt ist, warum ein Rechtsanwalt, der auf Gebühren angewiesen ist und sogar zu einem solchen Mittel der Massenabmahnung greift, auf mindestens 50.000 € verzichtet? Wer kommt jetzt für diese “Zeche” auf? Etwa Herr Skop?

In jedem Fall ist der eigene Rechtsanwalt durch acteam damit beauftragt worden, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung selbst jetzt zu prüfen, obwohl die Gegenseite die Abmahnung zurückgezogen hat. Hier soll nämlich jetzt grundsätzlich und für die Zukunft geklärt werden, ob alleine die Information auf einer Homepage zu einer Abmahnung berechtigten Anlass gibt. Notfalls wird hier mit einer sog. “negativen Feststellungsklage” geprüft, ob die Abmahnung rechtens war, da Nordmann erklärt habe, dass die Abmahnung korrekt gewesen sei.

Dass hier für drei Tage der Arbeitsablauf komplett zerstört war, schien die Herren aus Hannover nicht zu interessieren. Und somit ist es auch klar, dass sich solche Maßnahmen auch als Boumerang erweisen können, falls massenhaft verschickte Abmahnungen Schule machen sollten. Denn auch wenn eine solche Abmahnung für die Beteiligten ein “Risiko des täglichen Lebens” darstellt,  sind auch unbeteiligte Dritte erheblich davon betroffen.

Wir werden Sie weiter informieren!


Bookmark Script Generator


Bookmark bei: Mr. Wong
Bookmark bei: Webnews
Bookmark bei: Icio
Bookmark bei: Oneview
Bookmark bei: Yigg
Bookmark bei: Linkarena
Bookmark bei: Digg
Bookmark bei: Del.icoi.us
Bookmark bei: Reddit
Bookmark bei: Simpy
Bookmark bei: StumbleUpon
Bookmark bei: dfds
Bookmark bei: Netscape
Bookmark bei: Furl
Bookmark bei: Yahoo
Bookmark bei: Blogmarks
Bookmark bei: Diigo
Bookmark bei: Technorati
Bookmark bei: Newsvine
Bookmark bei: Blinkbits
Bookmark bei: Ma.Gnolia
Bookmark bei: Smarking
Bookmark bei: Netvouz
Bookmark bei: Folkd
Bookmark bei: Spurl
Bookmark bei: Google
Bookmark bei: Blinklist
Information

|