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Oktober 2008
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Archive für Oktober 2008

800 Millionen Euro Minus bei den Krankenkassen - liegt Vertrauen in diesen Zahlen?

Mit dieser Überschrift hat acteam auf Missstände bei der Beurteilung der Beitragssätze bei den gesetzlichen Krankenkassen hingewiesen und Kritik an den Modalitäten der Beitragssatz-Findung für den Gesundheitsfonds geübt.

Dabei wurden zwei Versicherungsmakler erwähnt, die ihrerseits Schwerpunkte in der Privaten Krankenversicherung haben.

Zum Beitrag finden Sie hier:

http://www.openpr.de/news/248758/800-Millionen-Euro-Minus-bei-den-Krankenkassen-liegt-Vertrauen-in-diesen-Zahlen.html

Alle acteam-Artikel bei openPR finden Sie HIER

Darlehenstilgung mit Riester-Förderung

Wer Riester-Zuschüsse für die Eigenheimrente nutzt, erhält eine vom Finanzamt eine errechnete fiktive Riester-Rente, die im Rentenalter versteuert werden muss. Das Verfahren erfolgt in drei Schritten

Schritt 1:

Auch bei einem nach Riester zertifizierten Darlehensvertrag zum Kauf oder zur Herstellung einer Immobilie muss der Riester-Sparer einen bestimmten jährlichen Mindestbetrag tilgen. Nur so bekommt er die kompletten Zulagen.
Daher müssen Immobilieneigentümer auch im Jahr 2008 vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens, max. 2.100 Euro pro Jahr tilgen. Die Zulagen müssen in die Tilgung eingebracht werden. Sie werden direkt als Tilgung in den Darlehensvertrag eingezahlt.

Auch bei dieser Riester-Art prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung, was höher ausfällt: der Sonderausgabenabzug der Tilgungsbeiträge und Zulagen oder der Zulagenanspruch. Im letzteren Fall wird zusätzlich Steuer erstattet.

Schritt 2:

Der Tilgungsbetrag inklusive der erhaltenen Zulagen wird nach § 92 a Abs. 2 EStG fiktiv in einem sog. „Wohnförderkonto“ festgehalten und fiktiv mit zwei Prozent jährlich verzinst. Damit kann errechnet werden, wie hoch die durch die Förderung  erworbenen Rentenansprüche wären. Damit wird das Wohnförderkonto dem klassischen Riester-Sparer gleichgestellt.

Schritt 3:

Beginnt die fiktive Auszahlungsphase, hat der Eigenheimbesitzer eine Auswahlmöglichkeit. Er kann  die ermittelte fiktive Riester-Rente bis zu seinem 85. Lebensjahr im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern oder den Saldo seines Wohnförderkontos auf einen Schlag.

Entscheidet er sich für letzteren Fall, erhält er eine Belohnung von 30 Prozent und muss daher nur noch 70 Prozent seines Wohnförderkontos mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Die meisten Versicherten wollen in ihrer privaten Krankenversicherung bleiben.

Nur wenige Privatversicherte wollen „ganz bestimmt“ wechseln

Geringer als allgemein erwartet ist die Neigung von privat Versicherten, ihre aktuelle private Krankenversicherung wechseln zu wollen. So heißt es in einer Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der ERGO-Krankenversicherung und anderer Unternehmen.

Damit liegt die Quote derer, die bestimmt nicht wechseln wollen bei 80 Prozent. Lediglich 3,2 Prozent aller Privatversicherten wollen „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ in einen Vollversicherungstarif eines anderen Unternehmens wechseln. Daraus folgt, dass die meisten Versicherten mit ihrem Versicherungsunternehmen zufrieden sind.
Gerade mal neun Prozent erwägen, ihr Unternehmen zu verlassen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Diese Menschen sind noch unsicher, ob sie bei ihrer jetzigen Versicherung gut aufgehoben sind und wollen „vielleicht“ wechseln.

In jedem Fall zeigt die Umfrage, dass das Interesse am so genannten „Baisitarif“ gering ist. Denn nur drei bis vier Prozent der befragten Privatversicherten wollen „wahrscheinlich“ in den Basistarif des bisherigen oder eines anderen Unternehmens wechseln. Somit dürfte dieser Tarif eine Randerscheinung bleiben.

Diese Umfrage erfolgte vor dem Hintergrund, dass ab Januar 2009 Personen, die bereits privat versichert sind, die Versicherung wechseln und einen Teil der gebildeten Altersrückstellungen mitnehmen. Doch diese Chance ergibt sich nur für sechs Monate und die Wechselwilligen müssen dann zunächst für 18 Monate im Basistarif des neuen Unternehmens bleiben. Dieser Tarif, der etwa dem Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse entspricht, muss allen Wechselwilligen angeboten werden, die Altersrückstellungen aus dem „alten“ Tarif mitnehmen wollen. Die Beiträge für eine solche Versicherung dürfen nicht höher sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

1,5 Millionen Selbstständige ab 2009 ohne Krankengeld

Wer selbstständig und zudem freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält ab dem kommenden Jahr kein Krankengeld mehr. Rechtzeitige Absicherung ist unbedingt erforderlich.

Wer im nächsten Jahr bei längerer Krankheit nicht unvermutet in Zahlungsschwierigkeiten kommen will, muss noch in diesem Jahr handeln. Denn der Gesetzgeber hat still und leise das Krankengeld für Selbstständige gestrichen. Die Gesundheitsreform hat diese Leistung ab dem 1. Januar 2009 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.

Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen mitteilt, sind etwa 1,5 Millionen Menschen betroffen. Somit erhält jedes freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse keinen Ausgleich mehr für seinen Verdienstausfall, wenn es zudem selbstständig ist. Die gleichzeitig angebotenen Wahltarife zur Schließung dieser Lücke sind so unflexibel, dass sie durch eine privatversicherungstechnische Lösung, also über eine private Krankenversicherung gelöst werden sollte.
Da die Absicherung des Verdienstausfalls zu den unverzichtbaren Versicherungsbausteinen gehört, empfiehlt sich unbedingt ein Preis-/Leistungsvergleich zwischen den Wahltarifen der Kassen und den Krankentagegeldversicherungen der Privaten Krankenversicherungen.

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen zwar verpflichtet hat, entsprechende Wahltarife anzubieten. Jedoch muss sich der Versicherte drei Jahre mit seinem kompletten Krankenversicherungsschutz an die gesetzliche Krankenkasse binden. Ein Ausstieg, ein Wechsel der Kasse oder der alleinige Abschluss einer eigene Krankentagegeldversicherung ist dann drei Jahre lang nicht mehr möglich oder nur zusätzlich zum Krankentagegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Deshalb raten Versicherungsexperten den sicheren Weg in eine separate private Krankentagegeldversicherung. “Der Versicherte halte sich die Möglichkeit offen, seine Krankenkasse zu wechseln, wenn er es möchte. Damit erhält sich der Versicherte zudem die wichtige Flexibilität, nach der Gesundheitsreform die Kasse wechseln zu können, wenn seine bisherige Krankenkasse seinen Wünschen und Anforderungen nicht mehr gerecht würde”, so Roland Felske, Versicherungsmakler in Berlin. “Denn obwohl alle Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent erheben werden, werden einige von ihnen von ihren Mitgliedern mögliche Zusatzbeiträge verlangen und die Beiträge damit noch weiter nach oben schreiben. Doch welche Kasse diesen Schritt gehen wird, ist derzeit nicht absehbar”, so Felske weiter.

Immer mehr psychische Erkrankungen als Grund für Dienst- und Berufsunfähigkeit

Wenn der Job wegen Krankheit an den Nagel gehängt werden muss.

Der ständige Arbeitsdruck, die immer stärker werdende Arbeitsbelastung und Angst vor Versagen führt immer häufiger zu psychischen Störungen. Längst sind Depressionen, psychosomatische Erkrankungen, Alkoholismus und Angststörungen Alltag geworden.

Regelmäßig untersuchen gesetzliche und private Versicherungen die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand, der krankheitsbedingt erfolgen muss. Dabei nutzen sie auch die Krankschreibungen und Arzneimittelrezepte, um ein umfassendes Gesamtbild zu erhalten. Wo oft nur lapidar „psychische Störung“ geschrieben steht, ist dieser Begriff die Zusammenfassung vieler unterschiedlicher Leiden, die bereits 20 Prozent der Erwerbstätigen aber auch Hausfrauen attestiert werden.

Auch hier gibt die Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz und es gilt: Je früher versichert, um so besser, preiswerter und gesünder. So lassen sich die Beiträge bezahlbar gestalten, als wenn man mit zunehmendem Alter, zunehmenden Erkrankungen auch zunehmend höhere Zuschläge zahlen muss – bis hin zur kompletten Ablehnung des Versicherungsschutzes.

Besonders beachtenswert ist der Vertragsinhalt, der einer solchen Police zugrunde liegt. Man sollte unter keinen Umständen abstrakt auf andere Berufe verwiesen werden können, die man zwar ausfüllen könnte, zu denen man aber aufgrund der allgemeinen Arbeitsmarktsituation keinerlei Zugang finden könnte. Auch die Nachversicherungsmöglichkeit sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein, so dass man sein Leben flexibel gestalten und seine Berufsunfähigkeitsversicherung immer mitnehmen kann.

Zahnversicherungen: Großes Augenmerk auf das „Preis-/Leistungsverhältnis“ legen.

Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, muss nach Zahlung der geringen gesetzlichen Festzuschüssen mitunter tief in die Tasche greifen. Doch bei der bevorzugten Versicherungslösung ist genaues Hinsehen erforderlich.

Will man also einen großen Teil der Kosten über eine Versicherung finanzieren, dann gibt es zwei wesentliche Varianten: Es wird entweder ein prozentualer Anteil gezahlt (z. B. 80 Prozent der Rechnung) oder aber ein prozentualer Zuschuss (z. b. 75 Prozent nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Damit der Zahnersatz kalkulierbar bleibt, empfehlen Experten wie Roman Axel Schuh vom Zahnportal www.zahnversicherung-shop.de Verträge mit prozentualer Erstattung auf die Gesamtrechnung.

Neben dem Preis gilt auch ein Augenmerk auf die Leistung der Zusatzversicherer. Zahlt dieser nur für Brücken, Kronen und herausnehmbare Prothesen? Oder auch darüber hinaus für Inlays, Kieferorthopädie, Implantate oder noch kostspieligere Zahnkonstruktionen? Wer bestmögliche Absicherung für alle Fälle der Zahnprothetik wünscht, der muss sich auch den dazu passenden Versicherer aussuchen.

Ein wichtiger Aspekt beim Zahnersatz ist auch die Wartezeit, ab der der Versicherer überhaupt leistet. Den höchsten Anspruch erhält man nämlich erst nach Monaten bis zu einigen Jahren Zugehörigkeit zur Kasse. Bis dahin wird der Zahnersatz nur bis zu bestimmten Obergrenzen bezahlt.

Wer sich eine private Versicherung im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem gesetzlichen Versicherer sucht, sollte genau rechnen. Denn damit es optisch nicht zu teuer aussieht, empfehlen die Kassen meist Tarife mit geringeren Leistungen und höheren Wartezeiten oder Selbstbeteiligungen. “Hier sollte sich der Interessent lieber von einem Makler beraten lassen, um die Preise und Leistungen des gesamten Marktes zur Verfügung zu haben und sich am Ende dort zu versichern, wo das Angebot am günstigsten ist” weiß auch Roland Felske, Versicherungsmakler in Berlin

Alkohol am Steuer kann auch zu Rückforderungen der Versicherung führen

Was sie meisten nicht wissen: Auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie fahren unter Alkoholeinfluss kann die Haftpflichtversicherung Geld zurück fordern.

Wer einen schönen Partyabend hinter sich hat und dabei Alkohol getrunken hat, sollte seinen fahrbaren Untersatz gleich welcher Art tunlichst stehen lassen. Er riskiert dabei nicht nur seinen Führerschein, sondern auch Ärger mit der Haftpflichtversicherung.

Hintergrund ist, dass KFZ-Haftpflichtversicherer im Falle grob fahrlässigen Verhaltens vom Schädiger einen Teil der Schadensumme zurückverlangen können. Das ist gerade bei Alkoholfahrten der Fall, wie das Landgericht Coburg in einer Entscheidung bekräftigt hat (AZ: 23 O 146/07).

Hintergrund dieser Entscheidung war ein alkoholisierter Fahrer, der eine ihm unbekannte Einbahnstraße in Schlangenlinien und in falscher Richtung befuhr, einem Poller ausweichen musste und dabei das Lenkrad verrissen hat. In der Folge kollidierte er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug und verursachte einen Schaden über mehr als 3.000 Euro.

Der Versicherer des alkoholisiert fahrenden Fahrzeughalters kündigte daraufhin den KFZ-Haftpflichtvertrag und forderte die gezahlte Summe vom Schädiger zurück. Die Summe lag unterhalb der Summe von 5.000 Euro, die der Versicherer maximal fordern kann.

Altersvorsorge: früher Vogel fängt den Wurm

Es gelingt tatsächlich einigen wenigen jungen Menschen, sich vom Konsumwahn freizumachen und bereits in jungen Jahren mit einer klugen Altersvorsorge zu beginnen.

Damit am Ende des Berufslebens genug Geld zum Leben vorhanden und der Weg bis dahin lang und steinig ist, sollte auf eine breite Mischung und Streuung geachtet werden, um das Risiko zu minimieren und den Zinseszinseffekt voll auszuschöpfen. Denn nur wer früh genug mit seiner Altersvorsorge beginnt, profitiert vom so genannten Zinseszinseffekt.

Dazu gibt es mit Riester- und Basisrente attraktive Produkte am Markt, die vom Staat durch Zulagen und Steuervorteile gefördert werden und zudem eine hohe Sicherheit bieten.
Auch vermögenswirksame Leistungen bringen zusätzliche staatliche Förderungen, die für eine sinnvolle Altersversorgung eingesetzt werden können. Und nicht zu vergessen ist die Betriebliche Altersversorgung, die mittlerweile auch für Minijobber möglich ist.

Wer also bereits mit 25 Jahren seine private Altersvorsorge plant und 40 Jahre lang monatlich einen festen Betrag anlegt, erhält die wirklich großen Zinseszinsgewinne beim Endvermögen erst in den letzen 10 Jahren. Dabei ist die Anlageform, also ob Sparvertrag oder private Rentenversicherung, fast unerheblich.
Dennoch ist darauf zu achten, dass zu Beginn des Sparvorgangs höhere Risiken eingegangen werden können, weil diese einerseits höhere Renditen bringen – zum anderen ein etwaiger Verlust bis zum Ende der Arbeitszeit ausgeglichen werden kann, Augenmaß vorausgesetzt. Leider gibt es maximale Rendite ohne Risiko nicht gleichzeitig.

Am Ende des aktiven Berufslebens sollten Werte nur in sicheren Anlagen investiert werden. Das sind meist staatliche Papiere mit hoher Sicherheit und geringer Rendite. Doch wer zu hoch spekuliert und nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt zu arbeiten hat, kann alles verlieren und hat dann keine Zeit mehr, diesen Verlust aufzufangen.

Bei der Mischung der Anlagen, insbesondere bei hochspekulativen Anlageformen wie Aktien, sollten man die folgende Faustregel befolgen: 100 minus Lebensalter gleich maximaler Aktienanteil. Wer also 55 Jahre alt ist, sollte noch maximal 45 Prozent seines Altersvorsorge-Portfolios in Aktien oder ähnlichen Anlageformen halten.

BU-Versicherung: Auf das Kleingedruckte achten

Wer als junger Mensch in der Folge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, verliert schnell die wirtschaftliche Grundlage. Wer sich aber zu einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit entschließt, sollte genau auf einige wichtige Punkte achten – zu denen in erster Linie nicht der Preis, sondern das Kleingedruckte zählt…

Einer der wichtigsten Punkte ist die Möglichkeit des Versicherers, den Versicherungsnehmer auf eine Tätigkeit zu verweisen, für die er rein theoretisch das notwendige Wissen und die Fähigkeit mitbringt, diese Tätigkeit auszuüben- auch wenn es praktisch dafür keinen Job gibt. Man nennt dies die „abstrakte Verweisungsmöglichkeit“.
Steht also in Ihrem Vertrag, dass „Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherte dauerhaft außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann“, dann lassen Sie lieber die Finger von einem solchen Vertrag.

Dagegen kann man sich auf eine Klausel einlassen, die die Ansprüche reduziert oder beendet, wenn der Geschädigte später eine entlohnte Arbeit ausübt. Diese „konkrete Verweisung“ soll verhindern, dass der Versicherungsnehmer zwei Einkommen kassiert: Das aus dem Job und die Rente von der Versicherung.

Auch sollte darauf geachtet werden, dass der Zeitraum, der für die Bemessung des Gesundheitszustandes gewählt wird, bei stationären Behandlungen nicht länger als zehn und beim Haus- oder Facharzt nicht länger als fünf Jahre angegeben werden muss.

Wichtig ist auch die wirklichkeitsgetreue Angabe von Vorerkrankungen, so gering sie auch erscheinen mögen. Denn wenn der Versicherungsfall erst einmal eingetreten ist und der Versicherer Unregelmäßigkeiten feststellt, kann es zu Beitragserhöhungen bis schlimmstenfalls zur Vertragsaufhebung kommen – ohne Aussicht auf Leistungen und eine neue Versicherung.

Also lieber eine Erkrankung nennen und einen möglichen Beitragszuschlag zahlen, als zu schweigen und alles aufs Spiel zu setzen. Was der Versicherer „schwarz auf weiß“ vorliegen hat, kann er später nicht als Rechtfertigungsgrund für eine Leistungsverweigerung anführen. Außerdem sollte ein Beitragszuschlag dann wegfallen, wenn auch die Erkrankung auskuriert wurde, die zu diesem Beitragszuschlag geführt hat.

Auch die Angabe des richtigen Berufs kann eine Leistungsverweigerung vermeiden. Oft gibt es unzählige Unterarten eines Berufs, die zudem unterschiedliche Gefährdungen darstellen. So hat ein Zimmermann auf dem Dach eine andere Gefährdung, wie derjenige, der in einer vollautomatischen Möbelfabrik arbeitet.

Die Dauer der Versicherung klug zu wählen ist ebenfalls ein Gebot der Stunde. Denn da statistisch gesehen die meisten Menschen ab 55 Jahren berufsunfähig werden, sollte die Police natürlich nicht schon vorher auslaufen.
Umgekehrt sollte auch die Erhöhung der Police mit zunehmendem beruflichem Erfolg oder mit wachsender Familie auch ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein, um auch weiterhin das existenzielle Risiko abzudecken.

Verzichten Sie auch auf Policen mit der Möglichkeit einer späteren „Prämienanpassung“, denn sonst stehen während der Laufzeit unter Umständen unkalkulierbare Beitragserhöhungen bevor.

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