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Juli 2008
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Archive für Juli 2008

Wie funktioniert Geld?

Wissen Sie eigentlich, was Sie da tun? Ja, ich meine SIE aus der Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsbranche.

Welchen Wert Geld hat, weiß man erst, wenn man nicht genug davon hat, um davon satt zu werden oder seine Kinder zur Universität zu schicken. Wer zuviel davon hat, weiß vom Wert des Geldes ein Lied zu singen, weil er sich mit Bodyguards umgeben und um seine Sicherheit bangen muss.

Die folgenden Filmbeiträge zeigen, wie Geld erfunden wurde und wie die Beziehungen zwischen Mensch, Ware und Geld zu sehen sind. Am Ende bleibt immer die bange Frage: Wie geht es weiter mit uns und unserer Gesellschaftsordnung, wenn das stimmt, was in den Filmen zu sehen ist. Heute ist der erste Tag vom Rest unseres Lebens. Wir sollten ihn nutzen und uns die folgenden Beiträge ansehen. Dann werden Sie die Tage, die Ihnen noch bleiben, in einem anderen Licht betrachten:

Film 1: Money as dept — Geld als Schuld (deutsche Untertitel) Link HIER

Film 2: Warum überall Geld fehlt? Link HIER

Film 3: Wie funktioniert Geld (Teil 1 - 3)? Link HIER

Film 4: Bankenkrise und Geldordnung Link HIER

Wir wollen hier weder Angst machen noch uns politisch aktivieren. Wir wollen über das System informieren, mit dem wir uns unsere Kunden Geld verdienen. Oder wissen Sie etwa, wie Geld funktioniert?


Erfolgspassage

Kinder auf Reiterhöfen leben gefährlich. Ferien können zum wirtschaftlichen GAU werden.

Urteil des Landessozialgerichts lehnt die Anerkennung einer Querschnittlähmung als Arbeitsunfall ab. Gliedertaxe und Progression in der Unfallversicherung werden wichtiger Bestandteil der privaten Absicherung

Wer eigene Kinder hat und Zeit auf dem Reiterhof verbringt, wird oft genug die Augen schließen. Zu spektakulär hängen manche Reittalent freie Kinder auf den Rücken der Pferde. Eltern sind dann froh, wenn ihre Kinder das Ende der Reitstunde heil überstehen. Wer eigene Kinder hat und Zeit auf dem Reiterhof verbringt, wird oft genug die Augen verschließen. Zu spektakulär hängen manche Reittalent freie Kinder auf den Rücken der Pferde und man ist dann froh, wenn nichts passiert.


Dieser Sport, der in großer Mehrheit von Mädchen ausgeübt wird, ist nicht ganz ungefährlich, wie die Versicherungsbranche zu berichten weiß. Denn die Haftpflichtversicherungen für Reiterhöfe haben seit Jahren mit erheblichen Versicherungsschäden zu kämpfen. Hohe Versicherungsprämien und Ausschlüsse sind die Folgen. So hatte jüngst das Landessozialgericht Schleswig-Holstein über einen Unfall auf einem Ferienhof zu entscheiden, bei dem ein damals 16 Jahre altes Mädchen schwer verunglückte und seitdem querschnittsgelähmt ist. Folge: sie wird in ihrem Leben ständig auf fremde Hilfe angewiesen sein.

Was war geschehen? Ein junges Mädchen hatte bereits zehnmal zuvor auf einem Reiterhof im schleswig-holsteinischem Kreis Rendsburg-Eckernförde seine Freizeit verbracht, denn sie war eine begeisterte Reiterin. Beim elften Besuch sollte sie ein besonderes Erlebnis haben und von ihrem Großvater ein eigenes Pferd geschenkt bekommen. Um sich bereits an das Tier zu gewöhnen, sollte sie es in den Ferien schon reiten und betreuen. Als sie am ersten Morgen ihres Aufenthaltes feststellte, dass in der Box kein Stroh mehr vorhanden war, ging sie gemeinsam mit ihrer Schwester in die unverschlossene Halle, um sich von einem der 250-Kilo-Rundballen Stroh zu beschaffen. Diese Ballen, die man im Herbst zu Tausenden auf den Feldern liegen sieht, bevor sie mehrlagig in den Scheunen für den Winter gelagert werden, waren hier in vier Schichten aufgestapelt. Das Mädchen entnahm aus der zweiten Schicht eine Rippe Stroh, packte es auf die Schubkarre und wollte weiteres Stroh darauf packen, als sich ein darüber liegender Ballen auf sie stürzte und sie darunter begrub.

Vier Jahre lang kämpfte die junge Frau um Anerkennung als Arbeitsunfall, um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu bekommen. Sie hätte Anspruch auf eine lebenslange Rente, berufliche Rehabilitation und die Kosten für den barrierefreien Umbau ihres Wohnbereichs. Diese ernormen Kosten trägt die Familie bisher alleine. Doch die gesetzliche Unfallversicherung lehnte ab. Sie sei nur zuständig, wenn dieses folgenschwere Ereignis als Arbeitsunfall zu werten ist. Zunächst sah es für die junge Frau noch gut aus, denn das Sozialgericht Kiel folgte ihr und hat das Strohholen als Teil einer Tätigkeit angesehen, die überwiegend dem Betrieb des Reiterhofes gedient habe (2 U 47/05). Es ordnete die Stallarbeiten sowie die Versorgung und Pflege der Pferde in erster Linie dem Betrieb des Reiterhofes zu, also einer – in der Fachsprache – landwirtschaftlichen Zweckbestimmung. Damit hätte die junge Frau gesetzliche Leistungen von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erhalten.

Das sah die BG jedoch anders, ging in Berufung, und das Landessozialgericht kam zu einem anderen Ergebnis. Das Gericht wertete den Unfall als Freizeitunfall, denn die Versorgung des Pferdes ist in erster Linie Bestandteil der Reiterferien und werde so auch von den Kindern empfunden, erläuterte Bernd Selke, Sprecher des Landessozialgerichts. Nun hat das Opfer keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (L 1 56/06) und würde ausschließlich Mittel aus einer privaten Absicherung erhalten, wenn eine solche Absicherung bestehen würde. Seit Jahren warnen Experten davor, dass Kinder in ihrer Freizeit nicht genügend abgesichert sind. Nur der Schulweg und schulische Veranstaltungen sind versichert und endet auf direktem Wege an der Hauseingangstür. Selbst wenn Leistungen gezahlt würden, ermöglichen diese keinen Wohlstand und kann nur als soziale Grundsicherung angesehen werden.

Doch die meiste Zeit sind Kinder nicht in der Schule. Sie bolzen auf der Wiese, fahren Inliner, Ski oder surfen, spielen Räuber und Gendarm oder verbringen ihre Ferien eben auf dem Reiterhof. „Alle diese Aktivitäten sind nur über eine eigene private Unfallversicherung gedeckt“, sagt Hans-Jürgen Stieler, Manager von OVV24, einem Online-Portal für Versicherungen. „Es passiert leider viel zu häufig, dass gerade Kinder einen schweren Unfall erleiden und weder finanzielle Absicherung noch eine Ausbildung haben, auf der sie ihre weiteres Leben wirtschaftlich stützen können“. Stieler empfiehlt daher, unbedingt eine private Unfallversicherung abzuschließen, die sowohl in der Freizeit und den Ferien greift, als auch während aller schulischer Veranstaltungen. „Besonders wichtig ist dabei die Wahl der richtigen Versicherungssumme, als auch die Auswahl eines Versicherers mit einer guten Gliedertaxe“, so der Experte weiter. Hinter diesen beiden Begriffen verbirgt sich eine Möglichkeit, besonders viel Leistung bei geringen Beiträgen zu bekommen. Wenn man eine kleine Verletzung hat, die ohne Folgen ausheilt, braucht man vielleicht ein Krankenhaus-Tagegeld. Ist die Verletzung schwerwiegender, braucht man unter Umständen auch mehr Leistungen. Das drückt sich in der Unfallprogression aus, die um so mehr Leistungen erbringt, je schwerer die Unfallfolgen sind. Die Bandbreite liegt zwischen 225 Prozent bis zu 1.000 Prozent der versicherten Leistung. Da der Versicherungskunde aber nur für die höhere Leistung bezahlt und für die geringere nicht, zahlt er insgesamt weniger Beitrag und ist im Falle einer hundertprozentigen Querschnittlähmung trotzdem vollständig abgesichert.


Eine Animation vom Maklermarketing.biz stellt in seiner Grafik Gliedertaxe und Progression in der Unfallversicherung diese Form der Absicherung zutreffend dar. Dort ist auch der zweite wichtige Bereich zu sehen: Die Gliedertaxe. Unfallversicherer leisten nicht nur bei hundertprozentiger unfallbedingter Invalidität, sondern auch bei Teilinvalidität. Verliert ein Verletzter als Folge eines Unfalls ein Auge oder erblindet dieses, zahlt die Unfallversicherung einen Prozentsatz der Versicherungssumme nach ihrer eigenen Gliedertaxe. Doch wenn der Verlust eines Auges bei der einen Versicherung eine Ersatzleistung von 30 Prozent vorsieht und eine andere Versicherung 35 Prozent, so ist das ein erheblicher Unterschied, der sich finanziell auswirkt. Hier lohnt sich also ein Preisvergleich über das Internet oder über einen Versicherungsmakler. „Makler haften für die Auswahl des richtigen Versicherers“, führt Hans-Jürgen Stieler von OVV24 aus “und können Hunderte von Tarife anbieten. Das schafft zusätzliche Sicherheit für den Verletzten.“

Verwendung von Markennamen bei Google-Werbung

Es hätte ein netter Abend werden können, wenn da nicht eine eMail vom Chef eines Softwarehauses mit der Aufforderung gekommen wäre, Begriffe mit seinem Firmennamen aus der Google-Werbung zu entfernen.

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich, denn seit 2006 gibt es einschlägige Urteile des LG Leipzig und des Bundesgerichtshofes, die sich mit derartigen Praktiken bereits beschäftigt haben.

Der BGH schützt in seindem Urteil vom 18.05.2006 (Az.: ZR 183/03) eindeutig den Markeninhaber und untersagt dem Betreiber einer Webseite, fremde Markenkennzeichen im Quelltext der konkurrierenden Homepage zu verwenden. Grundlage war ein Streit um den Begriff “Impuls”, der in einer Homepage in den Metatags verwandt worden war, um den Verkauf von privaten Krankenversicherungen zu begünstigen (für den genauen Wortlaut geben Sie bitte den Begriff innerhalb der spitzen Klammern ein >>BGH ZR 183/03<<).


Das LG Leipzig stellt in seinem Urteil vom 16.11.2006 - (Az. 3HK O 2566/06) klar, dass die Verwendung einer fremden Marke als Google Adword eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellt und dass es sich zudem jeweils um eine Einzelfallbetrachtung handelt. Es kommt entscheidend darauf an, welche Vorstellungen der User bei Eingabe des konkreten Zeichens in die Suchmaschine und der ihm sodann gezeigten Werbeanzeigen hat. Wer also bewusst darauf spekuliert und durch Texte und Slogans den Eindruck erweckt, dass die Eingabe einer fremden Marke bei Google-Adword zu dem gewünschten Suchergebnis führt, der handelt widerrechtlich.

Doch was passiert, wenn man in den Google-Adwords (aber nicht in den Metatags oder im Webseitentext) den Begriff eingibt, aber selbst keine vergleichbaren Produkte herstellt? Ist es verboten, den Markenbegriff verwenden, wenn man z.B. Homepages herstellt, die bekanntlich unabdingbar für den Einsatz von Google-Adwords sind und auf neue Kunden hofft, die Bedarf für eine Homepage haben?

Eine Antwort darauf werden wir nicht erhalten, da wir jegliche Begriffe zu allen erdenklichen Schlagworten, die den Markenbegriff enthielten, aus den Google-Adwords gelöscht haben. Diese Begriffe aus dem Quelltext zu löschen war nicht erforderlich, da sie auf der Homapage www.acteam-info.de nicht widerrechtlich enthalten sind und insofern gegen keines der oben genannten Gerichtsurteile verstossen wurde. Aber wir fragen uns schon, ob manche Leute nichts Besseres zu tun hat, als sich um vermeintlich abmahnfähige “Vergehen” zu kümmern.

Doch wie immer gibt es auch eine Kehrseite der Medaille. Wer sich nämlich mit dem Bekanntheitsgrad einer Marke kleidet, um als Trittbrettfahrer einen Teil des Rahms abzuschöpfen, handelt widerrechtlich und ist auf unterlassung abzumahnen. Der Chef des Softwarehouses hat zudem ausgeführt, dass es im Sinne der Marktteilnehmer sein muss, zu dem  Versicherungsmakler ebenso gehören wie Homepageanbieter oder Anbieter von Vergleichs- und Angebotsrechner, dass nur qualitativ hochwertige Dienstleistungen angeboten werden. Billiganbieter, die sich nur mit Markennamen profilieren können, schaden dem Markt und dem Erfolgsfaktor Internet. Dem grassierenden Markenmissbrauch entgegenzutreten sieht er als grundlegende Aufgabe und auch als Recht eines Firmeninhabers an.

Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit Abmahnungen gemacht? Wer hat Sie abgemahnt und aus welchem Grund? Schreiben Sie dazu einen Kommentar oder senden uns Ihre persönlichen Erfahrungen per eMail an info@acteam.de . Wir werden diese Fälle sammeln, auswerten und redaktionell begleiten.

Teleberatung im Dreivierteltakt

Wer glaubt, dass Teleberatung hypermodern ist, täuscht sich. Denn schon 2001, also noch zu Zeiten von ISDN, wurden die Grundlagen für diese Kommunikationsform gelegt, die heute aktueller ist denn je.

Mittlerweile gibt es immer mehr Gesellschaften, die ihre Informationen, Tarife oder Botschaften nur noch über die Teleberatung vermitteln. Das spart Zeit, Raum- und Fahrtkosten, weil die Kosten für das Seminar nur der Veranstalter trägt. Mittlerweile gibt es bereits Übersichten, welche Seminare abgehalten werden und welcher Referent sein Wissen preisgibt. Einer der Vorreiter der Prästentationstechnik von Bildschirm zu Bildschirm ist die Firma CSN aus Düsseldorf. Auf der NEWS-Seite kann der interessierte Fachmann (und natürlich auch die Fachfrau) seine Seminare auswählen und sich dabei sogar anmelden, ohne Kunde sein zu müssen.


Dirk Richtering vom Maklernetzwerk hat bereits über 3.000 Makler und Finanzdienstleister, die regelmäßig an hochkarätigen virtuellen Schulungen teilnehmen. Da wird von Rechtsanwalt Dr. Fiala über Recht informiert, von Peter Arndt über professionelle Maklerbetreuung, zur privaten Krankenversicherung berrichtet oder vielen anderen Themen.

Auch die Maklerexperten um Alexander von Dziengel herum, der sich über viele Jahre einen Namen als PKV-Profi sowohl im operativem Geschäft als auch als Senimarleiter gemacht hat, zeigen ihr Fachwissen über Teleberatung und wissen um die Bedeutung dieser Zeitersparnis. “Früher sind Teilnehmer sogar mit dem Flugzeug nach Frankfurt gereist, um an Veranstaltungen teilzunehmen”, sagt von Dziengel im Gespäch mit Maklermarketing.biz. “Heute bieten wir bequeme virtuelle Maklerveranstaltungen an, die unsere Teilnehmer besuchen können, ohne aus dem Haus gehen zu müssen.”

Und so wird es nicht mehr lange dauern, dass auch Versicherungsmakler und Finanzdienstleister die Teleberatung im Umgang mit ihren eigenen Kunden und Interessenten schätzen werden. Und dass diese Technik nicht nur preiswert und leicht zu bedienen ist, sondern dass der Kunde darüber hinaus auch ganz froh ist, keinen Vertreter auf seinem Sofa sitzen zu haben. Zudem lohnt es sich wegen margenarmer Sparten wie PHV, Hausrat oder KFZ lange nicht mehr, sich ins Auto zu setzen. Doch noch verfährt der Vertreter meist lieber teures Benzin als einen Kunden zu verlieren.

Die Softwarebranche hat bereits reagiert. So bietet die Firma acteam interNETional seit mehreren Jahren Verkaufs-Animationen an, die bei der Teleberatung eingesetzt werden können. “Sie zeigen die Wirkung der Inflation für die Altersversorgung oder die Wirkung von Progression in der Unfallversicherung“, so Thomas Koch, Versicherungsfachwirt und Geschäftsführer von acteam interNETional. “Damit erfüllen wir das Versprechen unserer Kunden gegenüber, die Monatsgebühren für solche Programmierungen einzusetzen, die sie im Vertrieb optimal einsetzen können”.

Nun bleibt nur noch abzuwarten, wann diese Technik breit gefächert Einzug in deutsche Wohnungen hält und die Straßen frei sind von Versicherungsvertretern.

3-2-1-eday - Der Tag kommt bald, an dem wir unsere Autos schieben werden…

Wir jammern über hohe Benzinpreise und verfüttern Speiseöl ans Auto. Doch wir erleben erst die Spitze vom Eisberg!

Bekanntlich ist der Prophet im eigenen Land nichts wert. So wundert es nicht, dass die Teleberatung noch nicht flächendeckend Raum greift, obwohl sie von acteam schon seit Jahren propagiert und durch Programmierungen begünstigt wird.

Doch bereits 2004 hat ein schlauer Kopf das Szenario vorausgesagt, das jetzt Realität wird - und uns zeigt, was noch auf uns zukommen wird. Lesen Sie den Artikel:

E-Day: Der Kollaps der Öl-Lüge

von Arthur P. Schmidt vom 14.10.2004 und ermessen Sie selbst, warum es sich aufdrängt, schon Heute mit der Teleberatung zu beginnen. Sie sollten nicht warten, bis der Preis für Benzin auf 3,29.9 Euro geklettert sein wird.


Bitte sehen Sie sich dazu unser Podcast zu Online-Beratung an und sehen, wie wir die Situation sehen. Sollten Sie sich für die Teleberatung entschieden haben, können Sie hier ein System bestellen, das nicht nur preiswert ist, sondern auch Sonderrabatte für acteam-Kunden enthält.




 

Abruf der Besucherstatistik für 1&1-Kunden

Wir werden oft gefragt, wie man feststellen kann, wie viele potenzielle Versicherungskunden die eigene Maklerwebseite besucht haben: Über die Besucherstatistik, die fast alle Provider anbieten. Eine zusätzliche Integration eines Besucherzählers ist entbehrlich, weil Sie als möglicher 1&1-Kunde eine solche Statistikfunktion in Ihrem 1 & 1 Paket haben (wenn Sie denn dort Kunde sind ;-) - hier können Sie es werden


Aber auch andere Provider bieten natürlich je nach gebuchter Paketgröße eine integrierte Statistikfunktion an. Geschätzte bzw. “gefühlte” 70% unserer acteam-Kunden sind bei 1&1 , so dass wir hier eine Anleitung anbieten, wie Sie vorgehen müssen, um die Statistik einsehen zu können.

Um die Webstatistik von 1 & 1 aufzurufen, gehen Sie bitte wie folgt vor.

1.) Loggen Sie sich bei 1 & 1 mit Ihren Daten ein (Kundennummer und Passwort)

2.) Klicken Sie dann bitte auf den Punkt „1 & 1 Web Statistik“:

3.) Klicken Sie auf den Button „Webstatistik starten“:

4.) In einem neuen Browserfenster können Sie dann sehr detailliert sehen, wer wann Ihrer Website besucht hat. Der Punkt „Besucher“ ist sehr interessant. Diesen klicken Sie einfach einmal an:

5.) Auf der darauffolgenden Seite dann noch einmal den Button “Besucher” anklicken:

6.) Im nächsten Schritt wählen Sie im Datumsfenster einen Zeitraum aus, in diesem Beispiel das Jahr 2007:

7.) Darunter erscheint dann ganz ausführlich eine Grafik, wie viele Besucher Sie im gewählten Zeitraum auf Ihrer Website hatten:

In diesem Beispiel sehen Sie, dass insgesamt 2.944.407 Besucher im Jahr 2007 die Seiten von acteam interNETional besucht haben.

Die Statistikfunktion bietet aber weitere Abfragemöglichkeiten wie z.B. welche Seiten besucht wurden, durch welche Suchbegriffe man auf Ihre Webseite gekommen ist und woher die Besucher kamen. Probieren Sie es einfach einmal aus – es ist ganz leicht!

Falls Sie feststellen sollten, dass es gern noch ein wenig mehr Besucher auf Ihrer Website werden könnten - wir helfen Ihnen gern bei der Optimierung Ihrer Website bei Google & Co.

Mein Tipp für Sie: Maklermarketing.biz ist DIE Informationsquelle für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister speziell für Maklermarketing. Hier lesen Sie, was Sie bei Ihrem eigenen IT-Marketing beachten müssen und wie Sie Ihre Homepage noch erfolgreicher machen. Denn denken Sie daran, dass gerade im Vertrieb von Dienstleistungen statistische Daten eine große Rolle spielen, denn sie verschaffen Vorteile für die Versicherungswirtschaft - insbesondere aber für Sie als Makler.

Herzlichst

Ihr Thomas Kliefoth

Webdesigner von acteam interNETional

www.finanz24.biz - die Homepage für Finanzdienstleister

Wo findet man heute noch gute freie Domains - und dann auch noch mit kostenlosen Webseiten und umfangreichen Fachinformationen?

Zunächst war es Thomas Koch, Geschäftsführer von acteam interNETional, noch nicht klar, wofür er dieses “Schnäppchen” nutzen könnte. Teuer verkaufen kam nicht in Frage, weil diese kurze und einprägsame Domain ein echter Glücksfall war. An Veräußerung war also nicht zu denken, weil in Deutschland die Nachfrage nach Finanzdienstleistungsprodukten immer mehr steigen würde - das Wissen aber im Vergleich zu anderen Ländern eher dürftig ist.

Daher wurde die Idee geboren, eine solche Homepage zu “sozialisieren”. Sie sollte allen Finanzdienstleistern eine Plattform bieten, ihr Wissen unter eigenem Namen zu veröffentlichen. Als Lohn für die redaktionelle Arbeit, ein Fachthema in Größe einer DIN A4-Seite zu erstellen, winkt eine eigene Webseite unter www.finanz24.biz und der damit verbundenen Teilnahme an Suchmaschinenoptimierung. Diese führt letztlich zu einem hohen Bekanntheitsgrad im Internet und lockt interessierte Besucher auf diese Seite. Da dort Name, Anschrift und eMail- wie auch Internetadresse genannt werden, profitiert der Makler direkt von seiner Arbeit. Warum also Geld bewegen, wenn man für Leistung eine adäquate Gegenleistung bekommt?


Und so entfaltet auch hier die acteam-Maxime ihre Wirkung, wonach viele Konkurrenten über eine offene Plattform miteinander kooperieren und somit “Coopetition” (zusammengesetztes Wort aus “Cooperation”, also Zusammenarbeit und “Competitior”, also Wettbewerber) betreiben. Wer die betriebswirtschaftliche Arbeitsteilung kennt, weiß, dass nur gemeinsame Aktionen, bei denen jeder Beteiligte einen Vorteil haben, dauerhaften Erfolg bringen.

Wer sich also anmelden möchte, sollte das folgende Formular benutzen:

http://www.finanz24.biz/seite_anmelden.html

Relaunch bei acteam-info.de

Neue technische Möglichkeiten und die Anbindung eines Vertriebsdirektors in Österreich haben es notwendig gemacht, dass acteam interNETional für ihre Homepage einen Relaunch durchgeführt haben. Neben der optischen Neugestaltung wurden auch viele neue Rubriken eingebunden, die die Navigation erleichtern helfen sollen.

Besonderes Augenmerk galt der Gegenüberstellung der Produktreihen “acteamBASIS” und “acteamBASIS PLUS” mit ihren Eigenschaften und Highlights. Gleichzeitig wurden eine Vielzahl neuer Tutorials, also kleiner beschreibender Filme, eingebunden, die das mittlerweile sehr umfangreiche Angebot von acteam näher beschreiben.

Modern ist auch die Gestaltung von Softwareprodukten über die Optik von Verpackungen, um etwas materielles zu zeigen. Diese Sichtweise findet sich auch in der neuen Bausteinvorsorge (http://www.bausteinvorsorge.biz/) wieder. Der Verkauf von Produkten zu Personenversicherungen und Altersversorgung in Verbindung mit einem Verkaufsordner findet jetzt auch Einzug im Vertrieb von Finanzdienstleistungen.

Auf www.acteam-info.de wird nun auch auf verschiedene neue Projekte verwiesen. Besondere Aufmerksamkeit dürften die Homepages www.ambulanta.de und www.finanz24.biz erregen. Dort erhalten Versicherungsmakler bzw. Finanzdienstleister eine kostenlose Webseite zu den Themen “private Krankenzusatzversicherung” und “Finanzdiensleistungen”, wenn sie einen redaktionellen Beitrag zu den dort genannten Themen liefern. Damit soll den Gepflogenheiten der Suchmaschinen Rechnung getragen werden, die spezielle Fachinformationen im Ranking von Suchanfragen den Vorzug gibt.

Nach dem Relaunch wird jetzt das Suchmaschinenmarketing optimiert, um entsprechend der Zielsetzung von acteam, weiterhin ganz weit vorne zu schwimmen, Rechnung getragen wird.

Thomas Koch

Versicherungsfachwirt + Geschäftsführer