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Juli 2008
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Archive für 8.7.2008

Verwendung von Markennamen bei Google-Werbung

Es hätte ein netter Abend werden können, wenn da nicht eine eMail vom Chef eines Softwarehauses mit der Aufforderung gekommen wäre, Begriffe mit seinem Firmennamen aus der Google-Werbung zu entfernen.

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich, denn seit 2006 gibt es einschlägige Urteile des LG Leipzig und des Bundesgerichtshofes, die sich mit derartigen Praktiken bereits beschäftigt haben.

Der BGH schützt in seindem Urteil vom 18.05.2006 (Az.: ZR 183/03) eindeutig den Markeninhaber und untersagt dem Betreiber einer Webseite, fremde Markenkennzeichen im Quelltext der konkurrierenden Homepage zu verwenden. Grundlage war ein Streit um den Begriff “Impuls”, der in einer Homepage in den Metatags verwandt worden war, um den Verkauf von privaten Krankenversicherungen zu begünstigen (für den genauen Wortlaut geben Sie bitte den Begriff innerhalb der spitzen Klammern ein >>BGH ZR 183/03<<).


Das LG Leipzig stellt in seinem Urteil vom 16.11.2006 - (Az. 3HK O 2566/06) klar, dass die Verwendung einer fremden Marke als Google Adword eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellt und dass es sich zudem jeweils um eine Einzelfallbetrachtung handelt. Es kommt entscheidend darauf an, welche Vorstellungen der User bei Eingabe des konkreten Zeichens in die Suchmaschine und der ihm sodann gezeigten Werbeanzeigen hat. Wer also bewusst darauf spekuliert und durch Texte und Slogans den Eindruck erweckt, dass die Eingabe einer fremden Marke bei Google-Adword zu dem gewünschten Suchergebnis führt, der handelt widerrechtlich.

Doch was passiert, wenn man in den Google-Adwords (aber nicht in den Metatags oder im Webseitentext) den Begriff eingibt, aber selbst keine vergleichbaren Produkte herstellt? Ist es verboten, den Markenbegriff verwenden, wenn man z.B. Homepages herstellt, die bekanntlich unabdingbar für den Einsatz von Google-Adwords sind und auf neue Kunden hofft, die Bedarf für eine Homepage haben?

Eine Antwort darauf werden wir nicht erhalten, da wir jegliche Begriffe zu allen erdenklichen Schlagworten, die den Markenbegriff enthielten, aus den Google-Adwords gelöscht haben. Diese Begriffe aus dem Quelltext zu löschen war nicht erforderlich, da sie auf der Homapage www.acteam-info.de nicht widerrechtlich enthalten sind und insofern gegen keines der oben genannten Gerichtsurteile verstossen wurde. Aber wir fragen uns schon, ob manche Leute nichts Besseres zu tun hat, als sich um vermeintlich abmahnfähige “Vergehen” zu kümmern.

Doch wie immer gibt es auch eine Kehrseite der Medaille. Wer sich nämlich mit dem Bekanntheitsgrad einer Marke kleidet, um als Trittbrettfahrer einen Teil des Rahms abzuschöpfen, handelt widerrechtlich und ist auf unterlassung abzumahnen. Der Chef des Softwarehouses hat zudem ausgeführt, dass es im Sinne der Marktteilnehmer sein muss, zu dem  Versicherungsmakler ebenso gehören wie Homepageanbieter oder Anbieter von Vergleichs- und Angebotsrechner, dass nur qualitativ hochwertige Dienstleistungen angeboten werden. Billiganbieter, die sich nur mit Markennamen profilieren können, schaden dem Markt und dem Erfolgsfaktor Internet. Dem grassierenden Markenmissbrauch entgegenzutreten sieht er als grundlegende Aufgabe und auch als Recht eines Firmeninhabers an.

Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit Abmahnungen gemacht? Wer hat Sie abgemahnt und aus welchem Grund? Schreiben Sie dazu einen Kommentar oder senden uns Ihre persönlichen Erfahrungen per eMail an info@acteam.de . Wir werden diese Fälle sammeln, auswerten und redaktionell begleiten.

Teleberatung im Dreivierteltakt

Wer glaubt, dass Teleberatung hypermodern ist, täuscht sich. Denn schon 2001, also noch zu Zeiten von ISDN, wurden die Grundlagen für diese Kommunikationsform gelegt, die heute aktueller ist denn je.

Mittlerweile gibt es immer mehr Gesellschaften, die ihre Informationen, Tarife oder Botschaften nur noch über die Teleberatung vermitteln. Das spart Zeit, Raum- und Fahrtkosten, weil die Kosten für das Seminar nur der Veranstalter trägt. Mittlerweile gibt es bereits Übersichten, welche Seminare abgehalten werden und welcher Referent sein Wissen preisgibt. Einer der Vorreiter der Prästentationstechnik von Bildschirm zu Bildschirm ist die Firma CSN aus Düsseldorf. Auf der NEWS-Seite kann der interessierte Fachmann (und natürlich auch die Fachfrau) seine Seminare auswählen und sich dabei sogar anmelden, ohne Kunde sein zu müssen.


Dirk Richtering vom Maklernetzwerk hat bereits über 3.000 Makler und Finanzdienstleister, die regelmäßig an hochkarätigen virtuellen Schulungen teilnehmen. Da wird von Rechtsanwalt Dr. Fiala über Recht informiert, von Peter Arndt über professionelle Maklerbetreuung, zur privaten Krankenversicherung berrichtet oder vielen anderen Themen.

Auch die Maklerexperten um Alexander von Dziengel herum, der sich über viele Jahre einen Namen als PKV-Profi sowohl im operativem Geschäft als auch als Senimarleiter gemacht hat, zeigen ihr Fachwissen über Teleberatung und wissen um die Bedeutung dieser Zeitersparnis. “Früher sind Teilnehmer sogar mit dem Flugzeug nach Frankfurt gereist, um an Veranstaltungen teilzunehmen”, sagt von Dziengel im Gespäch mit Maklermarketing.biz. “Heute bieten wir bequeme virtuelle Maklerveranstaltungen an, die unsere Teilnehmer besuchen können, ohne aus dem Haus gehen zu müssen.”

Und so wird es nicht mehr lange dauern, dass auch Versicherungsmakler und Finanzdienstleister die Teleberatung im Umgang mit ihren eigenen Kunden und Interessenten schätzen werden. Und dass diese Technik nicht nur preiswert und leicht zu bedienen ist, sondern dass der Kunde darüber hinaus auch ganz froh ist, keinen Vertreter auf seinem Sofa sitzen zu haben. Zudem lohnt es sich wegen margenarmer Sparten wie PHV, Hausrat oder KFZ lange nicht mehr, sich ins Auto zu setzen. Doch noch verfährt der Vertreter meist lieber teures Benzin als einen Kunden zu verlieren.

Die Softwarebranche hat bereits reagiert. So bietet die Firma acteam interNETional seit mehreren Jahren Verkaufs-Animationen an, die bei der Teleberatung eingesetzt werden können. “Sie zeigen die Wirkung der Inflation für die Altersversorgung oder die Wirkung von Progression in der Unfallversicherung“, so Thomas Koch, Versicherungsfachwirt und Geschäftsführer von acteam interNETional. “Damit erfüllen wir das Versprechen unserer Kunden gegenüber, die Monatsgebühren für solche Programmierungen einzusetzen, die sie im Vertrieb optimal einsetzen können”.

Nun bleibt nur noch abzuwarten, wann diese Technik breit gefächert Einzug in deutsche Wohnungen hält und die Straßen frei sind von Versicherungsvertretern.

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